ANLAGENPRÜFUNG
Gefährdungsbeurteilungen begründen den Prüfungsintervall
PRÄMISSE: BetrSichV
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Unternehmen regelmäßig Ihre Elektroanlagen auf Ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Dazu zählen Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, die elektrische Gebäudeinstallation, sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Maschinen und Elektrogeräte. Der Prüfablauf richtet sich nach der DIN VDE 0105. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den Intervall der Wiederholungsprüfung. Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Unternehmer oder Sicherheitsfachkraft gegenüber dem Gesetzgeber zu erfüllen. Wir führen alle Prüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durch, legen Prüffristen fest und dokumentieren die Prüfergebnisse.
BÜRO
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