ANLAGENPRÜFUNG

Gefährdungsbeurteilungen begründen den Prüfungsintervall

PRÄMISSE: BetrSichV

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Unternehmen regelmäßig Ihre Elektroanlagen auf Ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Dazu zählen Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, die elektrische Gebäudeinstallation, sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Maschinen und Elektrogeräte. Der Prüfablauf richtet sich nach der DIN VDE 0105. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den Intervall der Wiederholungsprüfung. Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Unternehmer oder Sicherheitsfachkraft gegenüber dem Gesetzgeber zu erfüllen. Wir führen alle Prüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durch, legen Prüffristen fest und dokumentieren die Prüfergebnisse.

BÜRO

+49 (0) 7384 95 98 900

E-MAIL

info@miheko.de

BÜROZEITEN

08:00 – 16:00

ANFRAGE

Benötigen Sie Hilfe bei der elektrischen Wartung? Füllen Sie bitte dieses Formular aus, den Rest erledigen wir für Sie.