PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN

„Stabilität und Sicherheit in jeder Position, zu jeder Zeit.“

EGAL WIE HOCH MAN HINAUF MUSS,
EIN SICHERER STAND IST WICHTIG

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (i.d.R. jährlich) wiederkehrend durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist geregelt, dass alle Arbeitsmittel, somit auch Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Die DGUV Vorschrift 208-016 (vormals BGI 694) regelt die Art und den Umfang erforderlichen Prüfung.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung ihrer Leitern und Tritte gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 (vormals BGI 694).

Unsere qualifizierten Mitarbeiter übernehmen für Sie die Prüfung und Dokumentation ihrer Leitern und Tritte.

BÜRO

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