Anlagenprüfung

Gefährdungsbeurteilungen begründen den Prüfungsintervall

PRÄMISSE: BetrSichV

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Unternehmen regelmäßig Ihre Elektroanlagen auf Ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Dazu zählen Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, die elektrische Gebäudeinstallation, sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Maschinen und Elektrogeräte. Der Prüfablauf richtet sich nach der DIN VDE 0105. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den Intervall der Wiederholungsprüfung. Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Unternehmer oder Sicherheitsfachkraft gegenüber dem Gesetzgeber zu erfüllen. Wir führen alle Prüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durch, legen Prüffristen fest und dokumentieren die Prüfergebnisse.

Was muss geprüft werden?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung, sowie vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft oder deren Leitung und Aufsicht auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
(Angefangen von Steckdosen, Computern, Druckern, Lampen, Werkzeugen, Maschinen bis hin zu kompletten Anlagen)

Unsere Leistungen:

  • Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten als Unternehmer oder Sicherheitsfachkraft gegenüber dem Gesetzgeber zu erfüllen.

  • Wir führen alle Wartungen und Prüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durch, legen Prüffristen fest und dokumentieren die Prüfergebnisse.

  • Unsere Experten prüfen nach DGUV Vorschrift 3 (vorm. BGV A 3), BetrSichV, TRBS und den aktuellen VDE-Normen.

SERVICE INFO

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Systemübersicht 88%
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